Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tim Uhlmann, c/o Impressumservice Dein-Impressum, Stettiner Str. 41, 35410 Hungen (nachfolgend „Anbieter") und dem Auftraggeber über Erstellung, Hosting und Pflege von Websites und die in § 3 beschriebenen Zusatzleistungen.
(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung einer solchen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Wo diese Bedingungen zwischen beiden unterscheiden, ist das ausdrücklich vermerkt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist. Ein Angebot gilt bis zu dem darin genannten Datum.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot unterzeichnet zurücksendet oder in Textform annimmt und der Anbieter die Annahme bestätigt oder mit der Leistung beginnt.
(3) Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu. Die Belehrung ist Bestandteil des Angebots und diesen Bedingungen als Anlage beigefügt.
§ 3 Leistungen
Geschuldet ist, was im Angebot als Position aufgeführt ist. Die folgenden Beschreibungen erläutern die Bausteine:
Basis — Gestaltung und Umsetzung der Website des Auftraggebers, Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server des Anbieters, Auslieferung der Website über HTTPS mit gültigem Zertifikat, Einrichtung der DNS-Verweise, laufende Wartung sowie eine Besucherstatistik: Der Anbieter wertet die Server-Protokolle der Website ohne Personenbezug aus und übersendet dem Auftraggeber einmal im Monat per E-Mail eine Übersicht über Seitenaufrufe, geschätzte Besuche, meistgelesene Seiten und die Herkunft der Besucher. Gezählt wird ohne Cookies und ohne Skript auf der Website; automatisierte Zugriffe (Suchmaschinen, Scanner und andere Programme) werden herausgerechnet, soweit sie erkennbar sind. Die Zahlen sind Näherungswerte; eine bestimmte Genauigkeit wird nicht geschuldet. Der Auftraggeber kann die monatliche E-Mail jederzeit abbestellen; das Entgelt bleibt davon unberührt. Enthalten ist ferner die technische Grundausstattung für die Auffindbarkeit in Suchmaschinen (Seitentitel, Kurzbeschreibungen, Sitemap, maschinenlesbare Angaben zum Betrieb) sowie, auf Wunsch, die Einrichtung der Google Search Console für die Domain des Auftraggebers mit einem eigenen, lesenden Zugang für ihn. Die Einrichtung setzt voraus, dass der Auftraggeber bei seinem Domain-Anbieter einen Bestätigungseintrag setzt oder setzen lässt. Der Anbieter führt die Search Console in seinem Konto; bei Vertragsende überträgt er dem Auftraggeber auf Wunsch die Inhaberrechte. Für den Zugang des Auftraggebers gelten die Bedingungen von Google. Geschuldet ist außerdem die Beachtung gängiger Zugänglichkeitsregeln bei der Umsetzung (Bedienbarkeit mit der Tastatur, ausreichende Kontraste, Textalternativen für Bilder). Ein bestimmtes Suchmaschinen-Ergebnis wird nicht geschuldet; ebenso wenig eine Konformitätserklärung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder EN 301 549, sofern nicht gesondert vereinbart. Für Entwurf und Umsetzung setzt der Anbieter auch KI-gestützte Werkzeuge ein; sie erhalten nur Inhalte, die auf der Website veröffentlicht sind oder werden sollen (Einzelheiten in § 6 Abs. 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung). Der Anbieter betreibt den Server; das Rechenzentrum wird von einem Dritten betrieben (§ 6 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung).
Inhalte selbst pflegen (CMS) — Bereitstellung einer Oberfläche, über die der Auftraggeber Inhalte seiner Website selbst ändern kann. Umfang und Felder ergeben sich aus der Einrichtung. Zum Baustein gehört ohne gesondertes Entgelt die Änderung per WhatsApp („Mit der Website sprechen“, nächster Absatz).
Mit der Website sprechen (Teil von „Inhalte selbst pflegen“) — Der Auftraggeber kann Änderungswünsche für die Inhalte seiner Website per WhatsApp schreiben oder als Sprachnachricht schicken, an eine Rufnummer des Anbieters. Ein KI-gestützter Mitarbeiter des Anbieters erstellt daraus einen Änderungsvorschlag und schickt ihn mit einem Vorschau-Link zurück. Online geht eine Änderung erst, wenn der Auftraggeber den Vorschlag annimmt. Geändert werden nur die über „Inhalte selbst pflegen“ pflegbaren Inhalte; Gestaltung, Aufbau und neue Seiten gehören nicht dazu. Die Nutzung ist freiwillig; die Pflege über die Oberfläche bleibt daneben bestehen. Der Auftraggeber benötigt ein eigenes WhatsApp-Konto; für dessen Nutzung gelten die Bedingungen von WhatsApp. Er trägt nur Rufnummern ein, die ihm oder seinen Mitarbeitenden gehören und deren Inhaber der Nutzung zugestimmt haben, und prüft jeden Vorschlag vor der Annahme. Der Anbieter schreibt den Auftraggeber per WhatsApp von sich aus nur an, wenn dieser dem zugestimmt hat (etwa für die Vorstellung bei der Einrichtung). Nicht geschuldet sind eine bestimmte Antwortzeit, die Erreichbarkeit von WhatsApp sowie die inhaltliche Richtigkeit eines Vorschlags, den der Auftraggeber angenommen hat. Der Anbieter kann die Änderung per WhatsApp aussetzen, wenn WhatsApp den Dienst einschränkt; die Pflege über die Oberfläche bleibt davon unberührt.
Kontaktformular — Versand der Nachrichten aus dem Kontaktformular der Website über eine Absenderadresse des Anbieters an eine vom Auftraggeber benannte Empfängeradresse. Es werden keine Postfächer bereitgestellt und keine E-Mails empfangen oder gespeichert.
Terminbuchung (Tymeslot) — Bereitstellung einer Terminbuchung auf einer gemeinsam genutzten Instanz des Anbieters. Die Daten der Auftraggeber sind getrennt; der Betrieb erfolgt nicht auf einem eigenen Server je Auftraggeber.
Gutscheine — Bereitstellung einer Seite zum Verkauf von Wert- und Leistungsgutscheinen sowie einer Oberfläche zum Einlösen beim Auftraggeber, auch in Teilbeträgen mit verbleibendem Restwert. Nicht geschuldet sind ein Warenkorb, ein Artikelkatalog oder eine Versandabwicklung. Die Zahlung erfolgt über einen Zahlungslink, den der Auftraggeber bei seinem eigenen Zahlungsdienstleister einrichtet; Vertragspartner des Zahlungsdienstleisters ist der Auftraggeber, nicht der Anbieter. Der Auftraggeber bestätigt den Zahlungseingang selbst; der Anbieter erhält keine Zahlungsdaten und keine Rückmeldung über den Zahlungsstatus. Für Gültigkeit, Einlösung und Verjährung der ausgegebenen Gutscheine ist der Auftraggeber verantwortlich.
Online verkaufen — Bereitstellung einer Seite zum Verkauf von Zugangsschlüsseln aus einem vom Auftraggeber gepflegten Vorrat (zum Beispiel Lizenzschlüssel, Einladungs- oder Beitrittscodes) und von Leistungen, die der Auftraggeber selbst erbringt, sowie einer Oberfläche, in der der Auftraggeber Artikel, Preise, Vorrat und Bestellungen verwaltet. Nach der Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Auftraggeber wird dem Käufer der Zugangsschlüssel bzw. die Bestellbestätigung per E-Mail übermittelt und ein Beleg aus den vom Auftraggeber hinterlegten Angaben erzeugt. Nicht geschuldet sind ein Warenkorb, der Verkauf oder die Auslieferung von Dateien (Downloads), eine Versandabwicklung sowie die Prüfung, ob die Zugangsschlüssel des Vorrats gültig sind. Die Zahlung erfolgt wie bei den Gutscheinen über einen Zahlungslink, den der Auftraggeber bei seinem eigenen Zahlungsdienstleister einrichtet; Vertragspartner des Zahlungsdienstleisters ist der Auftraggeber. Der Auftraggeber bestätigt den Zahlungseingang selbst; der Anbieter erhält keine Zahlungsdaten und keine Rückmeldung über den Zahlungsstatus. Verkäufer gegenüber dem Käufer ist der Auftraggeber; der Anbieter stellt nur die Technik bereit und ist nicht Vertragspartei. Der Beleg wird im Namen des Auftraggebers aus seinen Angaben erzeugt. Der Auftraggeber ist verantwortlich für seine Artikel und deren Beschreibung, für die Richtigkeit seiner Steuerangaben auf den Belegen sowie für die Rechtstexte seines Verkaufs (insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und Impressum), die er in seiner Oberfläche selbst hinterlegt. Terminpakete (Leistungen, die aus mehreren Terminen bestehen) werden wahlweise auf der Bestellseite des Käufers gebucht, aus einem Wochenplan und Sperrzeiten, die der Auftraggeber in seiner Oberfläche festlegt – dabei setzt die Software die Zahl der Termine, den Mindestabstand, die festgelegten Zeiten und die Absagefrist technisch durch –, oder über den Baustein „Terminbuchung"; dort wird ein Mindestabstand angezeigt, aber nicht technisch erzwungen. Bei der Buchung auf der Bestellseite enthalten sind Bestätigungs-, Absage- und auf Wunsch Erinnerungs-E-Mails mit Kalendereintrag sowie ein Kalenderabo für den Auftraggeber, das je Termin keine Namen oder Kontaktdaten zeigt. Nicht geschuldet ist ein Abgleich mit anderen Kalendern des Auftraggebers; Überschneidungen mit Terminen außerhalb der Terminbuchung vermeidet er über seine Zeiten und Sperrzeiten.
Tischreservierung — Bereitstellung einer Seite, auf der Gäste des Auftraggebers einen Tisch für eine Personenzahl zu einem Zeitfenster reservieren, einer Statusseite, auf der der Gast seine Reservierung einsehen und bis zu einer vom Auftraggeber festgelegten Frist absagen kann, sowie einer Oberfläche, in der der Auftraggeber Zeitfenster, Platzkontingente, Ausnahmetage und Reservierungen verwaltet und telefonische Reservierungen selbst einträgt. Reservierungen bis zu einer vom Auftraggeber festgelegten Personenzahl werden automatisch bestätigt, größere gehen als Anfrage an den Auftraggeber. Enthalten sind der Versand der zugehörigen E-Mails an Gast und Auftraggeber über eine Absenderadresse des Anbieters, eine Erinnerung an den Gast am Vortag, ein Kalenderabo für den Auftraggeber, das je Zeitfenster nur die Zahl der Reservierungen und Personen zeigt, sowie ein eigener Zugang des Auftraggebers zu seiner Oberfläche; ist „Inhalte selbst pflegen" gebucht, gilt derselbe Zugang. Nicht geschuldet sind ein Tischplan oder die Zuordnung bestimmter Tische, eine Anzahlung oder Ausfallgebühr, der Versand von Kurznachrichten (SMS) sowie eine Warteliste. Die Reservierung kommt zwischen Gast und Auftraggeber zustande; der Anbieter stellt nur die Technik bereit und ist nicht Vertragspartei. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Zeitfenster und Kontingente, die er einstellt, für die Entscheidung über Anfragen und für nicht erschienene Gäste.
Abholbestellung — Bereitstellung einer Seite, auf der Gäste des Auftraggebers aus einer von ihm gepflegten Bestellkarte Speisen und Getränke zum Mitnehmen bestellen und eine Abholzeit wählen, einer Statusseite, auf der der Gast seine Bestellung einsehen und bis zu einer vom Auftraggeber festgelegten Frist absagen kann, sowie einer Oberfläche, in der der Auftraggeber Bestellkarte, Abholzeiten, Kontingente je Abholfenster, Ausnahmetage und Bestellungen verwaltet. Bestellungen bis zu einem vom Auftraggeber festgelegten Betrag werden automatisch angenommen, größere gehen als Anfrage an den Auftraggeber. Enthalten sind der Versand der zugehörigen E-Mails an Gast und Auftraggeber über eine Absenderadresse des Anbieters, ein Küchenzettel zum Ausdrucken sowie ein eigener Zugang des Auftraggebers zu seiner Oberfläche; ist „Inhalte selbst pflegen" gebucht, gilt derselbe Zugang. Bezahlt wird bei der Abholung beim Auftraggeber. Der Baustein verarbeitet keine Zahlungen und erstellt keine Kassenbelege oder Rechnungen; nicht geschuldet sind außerdem Lieferung, Anzahlung oder Ausfallgebühr, der Versand von Kurznachrichten (SMS) sowie eine Anbindung an das Kassensystem des Auftraggebers. Pflichten des Auftraggebers aus seiner Kassenführung, insbesondere die Ausgabe von Belegen bei der Bezahlung, bleiben unberührt. Der Kaufvertrag kommt zwischen Gast und Auftraggeber zustande; der Anbieter ist nicht Vertragspartei. Der Auftraggeber ist verantwortlich für seine Bestellkarte, ihre Preise und Kennzeichnungen, für die Abholzeiten und Kontingente, die er einstellt, für die Entscheidung über Anfragen, für nicht abgeholte Bestellungen sowie für die Rechtstexte seines Verkaufs.
Gemeinsam für Gutscheine, Online verkaufen, Tischreservierung und Abholbestellung — Diese Bausteine setzen die Bausteine „Inhalte selbst pflegen" und „Kontaktformular" nicht voraus und können unabhängig voneinander gebucht werden. Sie enthalten jeweils einen eigenen Zugang des Auftraggebers zu seiner Verwaltungsoberfläche sowie den Versand der zum Baustein gehörenden E-Mails über eine Absenderadresse des Anbieters. Ist zusätzlich „Inhalte selbst pflegen" gebucht, gilt für alle Bausteine derselbe Zugang. Der Anbieter versendet die E-Mails, schuldet aber nicht den Erfolg ihrer Zustellung im Einzelfall; Gäste und Käufer können den Stand jederzeit über die Statusseite oder beim Auftraggeber erfragen.
§ 4 Domains
(1) Domains werden auf Wunsch des Auftraggebers in seinem Namen registriert oder auf ihn übertragen.
(2) Soweit der Anbieter eine Domain für den Auftraggeber auf eigenen Namen registriert oder hält — etwa weil das die Einrichtung vereinfacht —, hält er sie treuhänderisch für den Auftraggeber. Der Auftraggeber ist wirtschaftlich Berechtigter; der Anbieter teilt ihm mit, welche Domains er so hält.
(3) Der Auftraggeber kann jederzeit verlangen, dass eine solche Domain auf ihn oder einen von ihm benannten Anbieter übertragen wird; der Anbieter wirkt daran kostenfrei mit, soweit die Vergabestelle das zulässt. Bei Vertragsende gilt das ebenso. Verlangt der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende keine Übertragung, darf der Anbieter die Domain nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von weiteren 14 Tagen freigeben.
(4) Für die Vergabebedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle und die darin vorgesehenen Fristen übernimmt der Anbieter keine Gewähr.
§ 4a Rechte an der Website
(1) Mit vollständiger Zahlung des Einrichtungsentgelts erhält der Auftraggeber an der für ihn erstellten Website (Gestaltung, Texte und Quelltext, soweit vom Anbieter erstellt) ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht, auch über das Vertragsende hinaus und auch bei einem anderen Anbieter.
(2) Ausgenommen sind die Programme, die der Anbieter für den Betrieb bereitstellt (insbesondere die Oberflächen der Bausteine aus § 3 und die Verwaltungs- und Statistikfunktionen); sie werden nur für die Dauer des Vertrags zur Nutzung überlassen.
(3) Inhalte, die der Auftraggeber liefert (Texte, Bilder, Logos), bleiben seine. Er räumt dem Anbieter die für die Erstellung und den Betrieb nötigen Rechte ein und stellt sicher, dass sie keine Rechte Dritter verletzen.
§ 5 Verfügbarkeit, Sicherung, Mitwirkung
(1) Der Anbieter stellt die Leistungen mit einer Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel bereit. Nicht als Ausfall gelten Zeiten angekündigter Wartung sowie Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen — insbesondere beim Betreiber des Rechenzentrums, bei Netzbetreibern und bei Registrierungsstellen.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit planbar, mindestens 24 Stunden vorher angekündigt.
(3) Der Anbieter sichert die Daten der Website und der Bausteine täglich und bewahrt die Sicherungen wie in § 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung beschrieben auf. Bei einem Datenverlust stellt er den Stand der letzten verfügbaren Sicherung wieder her. Änderungen seit dieser Sicherung können verloren sein; eine bestimmte Wiederherstellungsdauer wird nicht zugesagt. Die Haftung richtet sich nach § 12. Dem Auftraggeber wird empfohlen, von den von ihm eingestellten Inhalten eigene Kopien vorzuhalten.
(4) Der Auftraggeber stellt die Inhalte bereit, benennt einen Ansprechpartner und teilt Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mit.
§ 6 Support
(1) Der Anbieter ist werktags von Montag bis Freitag per E-Mail erreichbar.
(2) Auf Störungsmeldungen reagiert der Anbieter innerhalb eines Werktags. Zugesagt ist die Reaktion, nicht die Behebung — die Dauer einer Behebung hängt von der Ursache ab und liegt bei Fremdstörungen nicht in seiner Hand.
(3) Leistungen, die über die vereinbarten Positionen hinausgehen, werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet. Der Anbieter weist vorher darauf hin, dass eine Anfrage kostenpflichtig ist, und nennt den Stundensatz.
§ 7 Vergütung, Zahlung
(1) Die Preise ergeben sich aus dem Angebot. Gegenüber Unternehmern verstehen sie sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern weist das Angebot den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer aus.
(2) Einrichtungsentgelte werden mit der Bereitstellung fällig. Laufende Entgelte werden monatlich im Voraus berechnet; abweichende Abrechnungszeiträume (vierteljährlich, halbjährlich, jährlich) können im Angebot vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
(3) Der Anbieter berechnet die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG). Der entsprechende Vermerk steht auf jeder Rechnung.
(4) Wurde SEPA-Lastschrift vereinbart, gilt die Rechnung als Vorabankündigung. Sie nennt Betrag und Einzugstag; eingezogen wird frühestens am Fälligkeitstag, 14 Tage nach dem Rechnungsdatum.
(5) Kosten einer vom Auftraggeber zu vertretenden Rücklastschrift trägt der Auftraggeber. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt ihm unbenommen.
§ 8 Preisänderungen
(1) Die vereinbarten Preise gelten für die Laufzeit des Vertrags. Ändern lassen sie sich nur durch Vereinbarung.
(2) Will der Anbieter die laufenden Entgelte ändern, bietet er das dem Auftraggeber mindestens acht Wochen vor dem gewünschten Zeitpunkt in Textform an. Die Änderung gilt nur, wenn der Auftraggeber in Textform zustimmt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
(3) Stimmt der Auftraggeber einer Erhöhung nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Preisen weiter. Der Anbieter kann ihn dann mit der Frist des § 9 ordentlich kündigen, frühestens zum Ende der Erstlaufzeit.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit der Bereitstellung und läuft 12 Monate.
(2) Wird er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Laufzeit gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann danach von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende erstattet der Anbieter anteilig.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform.
(4) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder rechtswidrige Inhalte trotz Aufforderung nicht entfernt.
(5) Mit Vertragsende stellt der Anbieter den Betrieb ein. Auf Verlangen des Auftraggebers, das innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende zugehen muss, stellt er die Website (§ 4a Abs. 1) und die vom Auftraggeber eingestellten Inhalte einmalig in einem gängigen Format zur Verfügung. Danach werden die Daten gelöscht; für Sicherungen gilt § 10 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
§ 10 Sperrung
Der Anbieter kann die Leistung vorübergehend sperren, wenn von den Inhalten eine Gefahr für den Betrieb ausgeht oder der Auftraggeber trotz Mahnung und Fristsetzung mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsentgelten in Verzug ist. Die Sperrung wird vorher angekündigt, soweit das nach Lage der Dinge möglich ist. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
§ 11 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, gilt die als Anlage beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
(2) Der Anbieter verarbeitet die Daten innerhalb der Europäischen Union. Ausnahmen sind die Werkzeuge für die Erstellung der Website, die nur veröffentlichte Inhalte erhalten (§ 6 Abs. 5 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung), sowie bei der Änderung per WhatsApp („Mit der Website sprechen“) WhatsApp (Meta) und das KI-Modell, das die Vorschläge erstellt (§ 6 Abs. 7 der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung).
§ 12 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung entstanden wäre.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Norderstedt.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(5) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.